Waldbrandverordnung ab 25.03.2022 in Kraft

Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat die Verordnung zum Schutz vor Waldbränden in Kraft gesetzt. Diese bleibt bis 31. Oktober 2022 bestehen.

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.